Stellungnahme Marktgemeinde Großklein zur Gemeinderatssitzung vom 07.05.2019

Veröffentlicht am 9. Mai 2019 von Christoph Zirngast

Die letzten Monate waren eine sehr turbulente Zeit für unsere Gemeinde Großklein. Sie war geprägt von persönlichen Anschuldigungen, politischen Versäumnissen aus der Vergangenheit, negativen Schlagzeilen in den Medien und einer mehr als besorgniserregenden Gesprächskultur hier im Gemeinderat, aber auch in der Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es nun von großer Bedeutung für unsere gesamte Gemeinde sich wieder sachlich und objektiv den aktuellen Herausforderungen zu widmen. Der Gemeindevorstand war in den letzten Wochen bemüht allen Aufforderungen der Volksanwaltschaft und der Landesverwaltung Folge zu leisten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern der Abteilung für Bau- und Raumordnung wurde nach rechtlicher Überprüfung der aktuellen Sachlage die Gemeinde seitens des Landes aufgefordert, eine Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und Flächenwidmungsplanes durchzuführen. Diese Anpassung ist aufgrund der vorliegenden Nicht-Übereinstimmung dieser beiden Planungsinstrumente vorzunehmen. Komme man einer solchen Aufforderung nicht nach und belasse es bei dieser Nicht-Übereinstimmung der beiden Planungsinstrumente, so würde der Flächenwidmungsplan unter Umständen seitens des Verfassungsgerichtshofes teilweise aufgehoben werden. Dies würde für Großklein eine Darstellung als sogenannter “weißer Fleck bedeuten.“ Danach müsste das ganze Verfahren mit den bereits vorhandenen Sachlagen neu durchgeführt werden. Aus diesem Grund wurde bei der gestrigen Gemeinderatssitzung der Beschluss für die 8-wöchige Auflage dieser Anpassungen gefasst.

Es war und ist der Gemeinde ein großes Anliegen allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie auch Betrieben behilflich zu sein. In den letzten Jahrzehnten ist so mancher Betrieb entstanden, der dann nach und nach gewachsen ist. Oftmals haben sich dadurch auch die rechtlichen Grundlagen für die Fortführung dieses Betriebes geändert. Dies gilt natürlich auch für so manche Bauführung von Privatpersonen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung gegeben sind, ist die Behörde gefordert diese auch umzusetzen. 

Als Gemeinde ist es unsere Aufgabe Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. 

Hinsichtlich zukünftiger Raumordnungs- und Baufragen wird sich der neu konstituierte Umweltausschuss in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss und Experten aus der Bevölkerung befassen.

Alle Beiträge anzeigen